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David Stader
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht
Anwaltsprofil
Rechtsanwalt David Stader ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem Partner der Kanzlei Stader Rechtsanwälte in Köln. Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Verkehrszivilrecht ist die Beratung und Vertretung von Bankkunden im Zusammenhang mit Kfz-Finanzierungen und Kfz-Leasingverträgen. Seit Ende 2014 ist er zudem Honoraranwalt der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
David Stader studierte von 2006 bis 2012 an der Universität Trier Rechtswissenschaften und schloss das Studium mit erfolgreichem 1. Juristischen Staatsexamen in Trier ab. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Im Rahmen dieser praktischen Ausbildung war er u.a. beim Bundesministerium für Bildung und Forschung tätig und bei der renommierten Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Einen Teil seiner Ausbildung absolvierte er zudem in den USA im „Holocaust Claims Processing Office“, einer Abteilung der US-amerikanischen Regierungsbehörde NY State Department of Financial Services im Bundesstaat New York.