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Nach einem Unfall sind im Rahmen der Unfallabwicklung bzw. Unfallregulierung mit unterschiedlichen Beteiligten meist zahlreiche Rechtsfragen zu klären – im Zusammenhang mit Sachschäden, Personenschäden und Folgeschäden. In dieser oft komplexen rechtlichen Situation gilt es, den Überblick zu behalten, Ansprüche effektiv durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Wir übernehmen nach einem Unfall die Kommunikation mit gegnerischen Anwälten und Haftpflichtversicherungen und tragen Sorge dafür, dass Unfallgeschädigte den Schadensersatz und das Schmerzensgeld erhalten, das ihnen zusteht. Aber auch Autohäusern und Sachverständigen bzw. Gutachtern bieten wir im Zusammenhang mit Unfallregulierung professionelle anwaltliche Unterstützung.
Treten nach einem Fahrzeugkauf z.B. Mängel am Fahrzeug auf, können die rechtlichen Folgen recht unterschiedlich ausfallen – auch abhängig davon, ob ein Verbraucher am Vertrag beteiligt ist oder nicht. So kann ein Käufer im Falle eines Mangels z.B. Minderung des Kaufpreises verlangen, vom Kaufvertrag zurückzutreten, das Fahrzeug ggf. umtauschen und/oder unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Wir prüfen für Käufer und Verkäufer, Privatperson oder gewerbliche Händler mögliche Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf bzw. -verkauf (Gebrauchtwagen & Neuwagen), verhandeln außergerichtlich, schalten bei Bedarf Gutachter ein und setzen Ansprüche / Rechte – wenn nötig – vor Gericht durch.
Im laufenden Leasingvertrag und vor allem am Ende eines Leasingvertrages kommt es immer wieder zu rechtlichen Fragen oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien. Das gilt für privat geleaste Fahrzeuge genauso wie beim Leasing von einzelnen betrieblich genutzten Fahrzeugen oder dem Fuhrpark-Leasing.
Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen rund um das Leasing und unterstützen Sie beispielsweise, wenn es im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag z.B. um die Themen Widerruf oder Mangelgewährleistung geht oder bei Problemen im Rahmen der Leasingrückgabe, z.B. bei „Mehrkilometern“ beim Kilometerleasing, Schäden und ihrer Erheblichkeit oder bei der Bestimmung des Restwertes beim sog. Restwertleasing.
Das Anmieten von Fahrzeugen – ob Pkw oder Lkw – ist immer auch mit mehr oder weniger drängenden Fragen verbunden: Was passiert, wenn etwas passiert? Wer ist wofür verantwortlich? Das gilt für die klassische Anmietung von Fahrzeugen, vor allem aber wenn man ein Car-Sharing-Fahrzeug nutzt oder im Ausland ein Fahrzeug anmietet.
Wir klären Ihre Fragen, wenn es rechtliche Probleme mit einem Autovermieter oder der Car-Sharing-Agentur gibt – außergerichtlich, aber natürlich auch vor Gericht, wenn es notwendig wird. Haben Sie Probleme mit einem Mietwagen im Ausland, stellen wir gerne Kontakt zu einem Kollegen vor Ort her.
Häufig wird ein Autokauf über die Bank des Fahrzeugherstellers oder die eigene Bank finanziert. Vor allem, wenn sich das private oder unternehmerische Umfeld verändert, stellt sich oft die Frage, ob und wie man die Kfz-Finanzierung anpassen oder wie man sich vollständig von einem Autokredit lösen kann. Das gilt beispielsweise, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist und man Kauf und Finanzierung rückgängig machen will (z.B. Dieselskandal).
Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und für Bankrecht kümmern wir uns auch in diesen oftmals komplexen Konstellationen, in denen Vertragsrecht und Verkehrsrecht auf Bankrecht treffen, kompetent um Ihre Anliegen.
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